Wir unterstützen Senior:innen und Menschen mit Pflegegrad dabei, ihren Alltag selbstbestimmt und mit mehr Lebensqualität zu gestalten – und entlasten pflegende Angehörige spürbar.
Unsere Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem vorhandenen Pflegegrad.
Unterstützung im Alltag – Gesellschaft leisten und Aktivitäten.
Hilfe im Haushalt und bei Einkäufen.
Nach § 45a/§ 45b SGB XI abrechenbar.
Einfühlsame Begleitung und Aktivierung.
Arztbesuche und Behördengänge.
Kontakte und Aktivitäten gegen Einsamkeit.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag zur Finanzierung qualitätsgesicherter Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag.
Regelt die konkreten Leistungen und Anbieterstrukturen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
Ob kurzfristige Entlastung oder dauerhafte Begleitung – wir finden gemeinsam die passende Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen.
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